Ihre Bewerbung
bei Hays
Ihre
Reisekostenerstattung
Welche angefallenen Reisekosten für Vorstellungsgespräche erstattet Hays?
Ob und in welchem Umfang wir Ihre entstandenen Reisekosten erstatten können, entnehmen Sie bitte der per E-Mail an Sie versendeten Terminbestätigung für Ihr Vorstellungsgespräch.
Sofern wir Ihre Reisekosten übernehmen, erstatten wir Ihnen für Ihre Anreise mit der Deutschen Bahn für Hin- und Rückfahrt die Kosten eines Tickets der zweiten Klasse unter Vorlage der Fahrkarten.
Bei Anreise mit dem Pkw erstatten wir Ihnen die Kosten in Höhe der günstigsten Hin- und Rückfahrt zweiter Klasse mit der Deutschen Bahn ab dem Ihrem Wohnort nächstgelegenen DB-Bahnhof (Kostenauskunft unter www.bahn.de). Falls Sie die Anreise mit anderen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug) planen, bitten wir Sie, sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen. Auch ist es notwendig, die Übernahme von eventuell anfallenden Übernachtungskosten im Hotel vor einer verbindlichen Buchung mit Ihrem Recruiter abzusprechen.
Werden auch Park-, Sitzplatz- oder Taxigebühren erstattet?
Wir bitten um Verständnis, dass wir entstandene Parkgebühren sowie Kosten für Platzreservierungen und Taxifahrten nicht erstatten können. Unsere Niederlassungen befinden sich zudem auch allesamt in Hauptbahnhofnähe und können meist fußläufig erreicht werden.
Wohin kann ich meinen Erstattungsantrag schicken?
Über https://www.hayscareer.net/fahrtkosten können Sie Ihre Reisekosten elektronisch einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Fahrtkostenerstattung erst nach Ihrem Vorstellungsgespräch beantragen können. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln benötigen wir für die Erstattung Ihre Originalfahrkarten. Diese scannen Sie bitte ein und schicken Sie per Mail an start@hayscareer.net.